Mittlerweile ist es wohl nicht mehr zu bestreiten: Die Datennutzungsbedingungen sind wahrscheinlich das am wenigsten gelesene Dokument. Trotzdem müssen Unternehmen stets ein Häkchen oder eine andere Art der ausdrücklichen Willensbekundung nachweisen. Versucht man dies – wie in Form des PANDIA-Projektes – durch eine Auswertung mittels künstlicher Intelligenz in eine verständliche Form zu übersetzen, können sich allerdings umfängliche rechtliche Herausforderungen ergeben. Welche Rechte bestehen am analysierten Text? Lässt sich dieser ohne rechtliche Folgen scrapen oder ist dies schon eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung?
Die Ausführungen dazu finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) 2021, S. 257 ff.